Landschaft des Jahres

Landschaft des Jahres

Seit 2011 ernennt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) jedes Jahr eine Landschaft des Jahres. Die Auswahl der Landschaft des Jahres wird durch die SL-FP vorgenommen. Als Jury fungiert der Stiftungsrat der SL-FP. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Werte der schweizerischen Landschaften zu kommunizieren, über deren Gefährdungen zu informieren und das lokale Engagement für die Landschaftspflege zu honorieren. Der Preis wird vom Migros-Genossenschafts-Bund und von Balthasar Schmid, Meggen LU, gestiftet. Die Preissumme beträgt Fr. 10'000.–.

Ziel der Auszeichnung

Mit der Landschaft des Jahres werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Soziale, kulturelle, ökonomische und ökologische Werte der Landschaft aufzeigen. 
  2. Für Gefährdungen und Möglichkeiten des Erhalts der Landschaft sensibilisieren.
  3. Engagement der Leute vor Ort beim Erhalt der Landschaft unterstützen.
  4. Verbindende Identität der betroffenen Gemeinden schaffen.
  5. Natur-, Kultur- und Erholungsraum in einer zunehmend stärker und dichter bebauten Landschaft Schweiz erhalten.

Das Hauptziel der Auszeichnung besteht darin, das Engagement für die Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Qualitäten und den Wert von Landschaft allgemein im Sinne einer Vorbildleistung zu würdigen.

Auswahlkriterien

Die Auswahl der Landschaft des Jahres wird durch die SL-FP vorgenommen. Der Entscheid erfolgt durch den Stiftungsrat. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

  1. Unterschiedliche Aspekte der Landschaft sollen aufgezeigt werden können (Entstehung und Entwicklung der Kulturlandschaft, Mensch als Teil der Landschaft (Nutzungsmuster), Landschaft und Biodiversität, Schutz und Gefährdung dieser Landschaft u.a.).
  2. Sichtbares Engagement der Menschen vor Ort (gemeindeübergreifende Zusammenarbeit, Organisationen,...) für die Anliegen der Landschaft. 
  3. Schutz der Landschaft als wichtiger Aspekt der Raumplanung vor Ort (ausgeschiedene Schutzzonen, keine flächendeckenden Bausünden, Zersiedelung begrenzen,...). 
  4. Laufende Projekte zum Schutz oder zur Aufwertung der Landschaft. 
  5. Modellcharakter für andere gleichartige Regionen (Beispiele: zurückhaltende Erschliessung, sorgfältige Bewirtschaftung und Umgang mit bestehenden Strukturen (landschaftliche und bauliche Strukturen), Erhaltung bestehender Bauten, sorgfältige Einbettung neuer Bauten,...).

Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch agglomerationsnahe Räume, d.h. neue Kulturlandschaften in die Auswahl einbezogen werden können. 

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