Stiftungszweck

Stiftungszweck

Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

Vision

Landschaft ist als Lebensgrundlage anerkannt und gestärkt – für heutige und künftige Generationen.

Mission

Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL-FP) ist die Stimme der Landschaft in der Schweiz. Zusammen mit ihren Partnern und der Bevölkerung engagiert sie sich für die Vielfalt und die Qualitäten unserer Landschaften. Die SL-FP will sowohl die Landschaftsperlen erhalten als auch Landschaften, die in ihrem Charakter beeinträchtigt sind, aufwerten. Dies immer mit dem Ziel, den Landschaftswandel aktiv mitzugestalten und neue Landschaftsqualitäten zu schaffen. Die SL-FP agiert auf allen Staatsebenen, in ländlichen und städtischen Räumen. Sie fördert einen Ausgleich der Anliegen von Mensch und Natur in der Landschaft und handelt im Sinne eines umfassenden Landschaftsverständnisses und einer starken Nachhaltigkeit. In ihrer Arbeit wirkt die SL-FP als unabhängige, vermittelnde und lösungsorientierte Partnerin auf dem gemeinsamen Weg zu Landschaften, in denen sich alle wohlfühlen.

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Die SL-FP wurde 1970 von der Pro Natura, dem Schweizer Heimatschutz, der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (heute: EspaceSuisse), dem Schweizer Alpen-Club (SAC) und dem Schweizer Tourismus-Verband gegründet.

Die SL-FP ist eine gemeinnützige Stiftung und hat keine kommerziellen Zwecke.

Weshalb Landschaftsschutz?

Der Landschaftsschutz fördert eine nachhaltige Entwicklung, die eine hohe Lebensqualität des Menschen mit einer hohen Lebensqualität der Natur verbindet. Die Erhaltung unserer geschichtsträchtigen Kulturlandschaften dient der Bewahrung von Erlebnisqualität und kultureller Identität. Landschaftsschutz wird somit zu einer wichtigen Kulturaufgabe des Menschen. An der Qualität der Landschaftsräume wird seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Leistung gemessen.

Die Ziele im einzelnen sind:

  1. Schutz und Pflege von naturnahen Landschaften, die von besonderen Naturwerten und traditioneller Bewirtschaftung geprägt sind.
  2. Ökologische Aufwertung ausgeräumter Landschaften.
  3. Erhaltung der Erholungsqualität unserer Landschaften.
  4. Förderung der Wahrnehmung und Gewichtung der ideellen Werte der Landschaften.
  5. Bestmögliche Landschaftsschonung bei der Planung und Erstellung von Bauten und Anlagen.
  6. Vermeidung unbedachter Eingriffe in Landschaften. Die SL-FP übernimmt dabei mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechtes eine Art «Anwaltsfunktion für die Landschaft».
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