Das Verbandsbeschwerderecht gibt der Natur eine Stimme

Die wunderschöne Schweizer Natur und Landschaft ist uns allen wichtig. Damit die Schweiz sie bewahren kann, gibt es Gesetze zu deren Schutz. Und da die Natur nicht selber dafür sorgen kann, dass diese Gesetze auch wirklich eingehalten werden, gibt es das Verbandsbeschwerderecht (VBR). Bei besonders heiklen Projekten mit Eingriffen in die Natur, können Umweltorganisationen von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen, ob unsere Gesetze zum Schutz der Naturauch tatsächlich eingehalten werden.

Sei es beim Bau von Infrastruktur, beim Artenschutz oder bei der Zulassung von Pestiziden: Das Verbandsbeschwerderecht hilft bessere, gesetzeskonforme Lösungen zu finden. Es stellt sicher, dass auch Natur und Umwelt im Bewilligungsprozess eine Stimme erhalten.

Mehr über das Verbandsbeschwerderecht erfahren