Bei Landschaften, die durch den Klimawandel neu zugänglich und nutzbar werden – etwa Gletschervorfelder –, sind die Ansprüche an den Schutz und an die Nutzung im Dialog auszuhandeln und mit wirksamen Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft auszugleichen. Die Beteiligten – darunter die Umweltorganisationen in Vertretung von Natur und Landschaft – sollen ihre Interessen vertreten können und gemeinsame Lösungen entwickeln. Als Ausgleich zu einer möglichen sanften Nutzung sind empfindliche Bereiche der neuen Landschaften zu schützen.